Zum Inhalt springen

Heizungsförderung 2026

Neue Förderung für Ihre Wärmepumpe – das ändert sich 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue Bundesförderung für den Heizungstausch – und die Zuschüsse sinken ab 2027 Schritt für Schritt. Wer jetzt handelt, sichert sich die höhere Förderung.

Förder-Rechner

KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe 2026 berechnen

Schätzen Sie in wenigen Klicks Ihren möglichen KfW-Zuschuss aus der neuen BEG-Förderung – nach den seit 21.07.2026 geltenden Regeln.

Ihre Angaben

Die selbst bewohnte Einheit erhält die vollen Boni. Weitere Einheiten (z. B. vermietet oder leerstehend) erhalten die Grundförderung (30 %).

Die folgenden Angaben wirken sich nur auf selbst bewohnte Einheiten aus:

Ihre geschätzte Förderung

Möglicher Zuschuss

Unverbindliche Schätzung – ohne Gewähr. Stand 22.07.2026. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 21.07.2026; die KfW hat ihr Antragsportal umgestellt und sagt Anträge nach den neuen Konditionen zu. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung. Offizielle Informationen zur Heizungsförderung finden Sie bei der KfW (Programm 458). Der tatsächliche Zuschuss hängt von der Prüfung im Einzelfall ab. Die Zuschüsse sinken ab 01.02.2027 schrittweise weiter. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Überblick

Das ändert sich ab 21.07.2026

Neue Konditionen ab 21.07.2026

Alle Anträge ab diesem Tag richten sich nach den neuen Regeln.

Grundförderung bleibt 30 %

Der Sockel für den Heizungstausch bleibt unverändert.

Einkommensbonus gestaffelt: 40 / 30 / 10 %

Nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (≤ 30.000 / 40.000 / 50.000 €), für selbstnutzende Eigentümer.

Neu: Familienzuschlag

Bei mind. einem minderjährigen Kind: −10.000 € auf das anzusetzende Einkommen – so erreicht man leichter eine höhere Bonus-Stufe.

Klimageschwindigkeitsbonus jetzt 16 %

Und er sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte weiter.

Effizienzbonus & Emissionsminderungszuschlag entfallen

Der 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel und der 2.500-€-Zuschlag (Biomasse) fallen weg.

Höchstkosten 30.000 € → 28.000 €

Förderfähige Kosten der 1. Wohneinheit sinken; ab 2027 weitere Absenkung.

Bis zu 80 % Förderung möglich

Der maximale Gesamt-Fördersatz steigt von 70 % auf 80 % – das sind bis zu rund 22.400 €.

Wer wartet, bekommt weniger.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – bis er Mitte 2028 ganz ausläuft. Wer früher startet, sichert sich den höheren Satz.

16 %

heute

12 %

02/2027

8 %

08/2027

4 %

02/2028

0 %

08/2028

Klimageschwindigkeitsbonus in Prozent. Zusätzlich sinken die förderfähigen Höchstkosten ab 2027 schrittweise.

Häufige Fragen

Neue Heizungsförderung – kurz erklärt

Ab wann Ab wann gilt die neue Heizungsförderung 2026?
Die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli 2026 – die KfW hat ihr Antragsportal umgestellt. Alle Anträge, die seither bei KfW und BAFA gestellt werden, richten sich nach den neuen Konditionen. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Höhe Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Dazu kommen – für selbstnutzende Eigentümer – ein einkommensabhängiger Bonus (gestaffelt 40 / 30 / 10 %) und der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %). Der Gesamt-Fördersatz ist auf 80 % gedeckelt, was bei 28.000 € förderfähigen Kosten einem maximalen Zuschuss von rund 22.400 € entspricht.
Warten Warum sinkt die Förderung – und lohnt sich schnelles Handeln?
Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und die förderfähigen Höchstkosten werden ebenfalls schrittweise abgesenkt (je Halbjahr −750 € bei der 1. Wohneinheit). Wer den Heizungstausch früher angeht, sichert sich also den höheren Fördersatz. Kurz: Wer wartet, bekommt in der Regel weniger.
Heizungsgesetz Das „Heizungsgesetz" wurde geändert – muss ich überhaupt noch tauschen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz" von 2024) wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst (im Juli 2026 beschlossen). Die starre 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt, die Heizungswahl wird wieder technologieoffener – einen gesetzlichen Zwang zur Wärmepumpe gibt es so nicht mehr. Wirtschaftlich spricht aber weiterhin viel für den Umstieg: die hohe Förderung (bis 80 %), niedrige Betriebskosten – besonders mit eigenem Solarstrom – und steigende CO₂-Preise auf Öl und Gas. Für neu eingebaute fossile Heizungen greift zudem ab 2029 eine schrittweise Pflicht zu teureren klimaneutralen Brennstoffen. Wir beraten Sie ehrlich, was sich für Ihr Haus rechnet.
Einkommen Wie funktioniert der Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € 30 % und bis 50.000 € 10 %. Voraussetzung ist, dass Sie selbst im Haus wohnen.
Familie Gibt es einen Bonus für Familien mit Kindern?
Neu ist ein Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden pauschal 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abgezogen. Dadurch rutscht man leichter in eine höhere Bonus-Stufe. Es handelt sich nicht um einen Euro-Zuschuss, sondern um einen Einkommensabzug.
Klimabonus Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein zusätzlicher Bonus von aktuell 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen eine klimafreundliche Anlage tauschen. Er belohnt den zügigen Umstieg – und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Was fällt weg Was ändert sich zum Negativen?
Der Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € bei Biomasse) entfallen, die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 € auf 28.000 € (1. Wohneinheit) und ab 01.02.2027 halbjährlich um weitere 750 €, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 schrittweise weiter.
Ab 2027 Was ändert sich 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?
Ab 2027 wird die Grundförderung für Wärmepumpen umgebaut: Sie sinkt für außerhalb der EU gefertigte Geräte auf 15 %, während in der EU gefertigte Wärmepumpen einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten – für ein EU-Gerät bleibt der Sockel unterm Strich also vergleichbar. Zusätzlich sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 01.02.2027 halbjährlich, und die förderfähigen Höchstkosten gehen um 750 € je Halbjahr zurück. Bei der Geräteauswahl und dem richtigen Zeitpunkt beraten wir Sie gerne.
Übergang Ich hatte schon eine Bestätigung zum Antrag (BzA) – was gilt jetzt?
Die Übergangsfrist ist abgelaufen: Wer bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr) mit einer gültigen Bestätigung zum Antrag einen Antrag gestellt hat, konnte noch die bisherigen (in der Regel günstigeren) Konditionen sichern. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für alle Anträge – auch für ältere Bestätigungen – die neuen Bedingungen. Neue Bestätigungen zum Antrag stellt die KfW bereits seit dem 9. Juli 2026 nicht mehr aus.
Welche Heizung Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert wird der Umstieg von einer fossilen auf eine klimafreundliche Heizung – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-/Pelletheizung. Welche Anlage für Ihr Haus sinnvoll und förderfähig ist, klären wir in der Beratung.
Vermieter Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Die Grundförderung von 30 % kann grundsätzlich auch für vermietete Gebäude beantragt werden. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus stehen dagegen nur selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu.
Mehrere Einheiten Was gilt bei mehreren Wohneinheiten im Haus?
Dann steigen die förderfähigen Höchstkosten: Für die erste Wohneinheit sind es 28.000 €, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 € zusätzlich, ab der siebten je 8.000 €. Bei zwei Wohneinheiten sind also bis zu 43.000 € förderfähig. Die Grundförderung von 30 % gilt für das gesamte förderfähige Volumen; Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind an die Selbstnutzung geknüpft. Da das im Detail von Gebäude und Nutzung abhängt (z. B. eine Einheit selbst bewohnt, eine vermietet), rechnen wir Ihren konkreten Fall gerne persönlich durch.
Einkommen prüfen Was zählt als „zu versteuerndes Haushaltseinkommen"?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts, das über die Einkommensteuerbescheide nachgewiesen wird. Welche Steuerjahre genau herangezogen werden, ergibt sich aus der Förderrichtlinie – wir prüfen das im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen.
Antrag Wie beantrage ich die Förderung?
Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Programm 458) und wird vor Auftragsvergabe beantragt – in der Regel mit fachlicher Unterstützung. Wir begleiten Sie durch den Ablauf: von der Planung über die technischen Nachweise bis zum Antrag.
PV-Kombi Lohnt sich eine Wärmepumpe zusammen mit Photovoltaik?
Ja. Eine Photovoltaikanlage liefert den Strom, mit dem die Wärmepumpe heizt – das senkt die Betriebskosten spürbar und macht Sie unabhängiger von steigenden Strompreisen. Wir planen beides gerne aus einer Hand.
Kosten Was kostet eine Wärmepumpe – und was bleibt nach Förderung übrig?
Das hängt stark von Ihrem Haus ab (Größe, Zustand, vorhandene Technik). Mit unserem Förder-Rechner erhalten Sie eine erste Orientierung zum möglichen Zuschuss. Eine belastbare Zahl nennen wir Ihnen nach einem Vor-Ort-Termin.

Alle amtlichen Details zur Heizungsförderung finden Sie direkt bei der KfW (Förderprogramm 458). Sie planen auch eine PV-Anlage dazu? Zur Photovoltaik-Förderung 2026.

Ihr nächster Schritt

Wir rechnen Ihre Förderung ehrlich durch.

Welche Förderung für Sie drin ist, hängt von Ihrem Haus, Ihrem Einkommen und der alten Heizung ab. Wir schauen es uns gemeinsam an – persönlich, unverbindlich, aus Remchingen.

Lieber erst in Ruhe informieren? Kommen Sie zu unserem Infoabend – ohne Anmeldung, einfach vorbeikommen.

Jetzt anrufen
Anfrage stellen