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Photovoltaik-Förderung 2026

Photovoltaik 2026: Wer jetzt in Betrieb nimmt, sichert 20 Jahre feste Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich – und ab 2027 ist der Wegfall der festen Vergütung für kleine Anlagen geplant (Kabinettsentwurf, noch kein Gesetz). Wer jetzt startet, sichert sich die heutigen Konditionen für 20 Jahre.

Stand: 10. August 2026

Ertrags- & Wirtschaftlichkeitsrechner

Photovoltaik-Einspeisevergütung & Wirtschaftlichkeit 2026 berechnen

Nicht nur die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre – auch Eigenverbrauch und Stromkosten-Ersparnis. So sehen Sie die volle Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage (Stand 10. August 2026).

Kalibriert an echten Messwerten aus PV-Anlagen in Remchingen und der Region – kein Standard-Rechner

Ihre Angaben

Ihr Stromverbrauch
Jahresverbrauch kWh – geschätzt. Kennen Sie ihn genau? Einfach überschreiben.

Angestrebte Autarkie – Anteil Ihres Verbrauchs aus Solar (anpassbar, realistisch gedeckelt):

60 %
realistisch realistisch für Ihre Anlage:

Ihr geschätzter Nutzen

Nutzen über 20 Jahre

Grobe Orientierung – ohne Gewähr, keine Zusage. Stand 10. August 2026. Der Jahresertrag je kWp, der Eigenverbrauch und – falls eingerechnet – Strompreis und dessen Steigerung sind Annahmen bzw. Erfahrungswerte; Ihre tatsächlichen Werte hängen stark von Dach, Verbrauch, Nutzung und Wetter ab. Die Einspeisesätze 7,70 / 12,22 ct gelten für Inbetriebnahme seit 01.08.2026; voraussichtlich im Februar 2027 greift die nächste Degressionsstufe (dann rund 1 % weniger, amtlicher Wert noch offen). Die garantierte Einspeisevergütung ist gesetzlich fix; die Stromkosten-Ersparnis ist eine Modellrechnung und kann deutlich abweichen. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Sätze: Bundesnetzagentur.

Der Überblick

Das gilt 2026 – und das ist für 2027 geplant

Einspeisevergütung aktuell (seit 01.08.2026)

7,70 ct/kWh bei Überschuss- und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung – für Anlagen bis 10 kWp (Bundesnetzagentur).

20 Jahre fest garantiert

Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr fix – Bestandsschutz nach § 25 EEG.

Ab ca. Februar 2027: rund −1 %

Die Sätze sinken alle sechs Monate um etwa 1 %. Wer später in Betrieb nimmt, sichert einen niedrigeren Satz für 20 Jahre.

0 % Mehrwertsteuer bis 30 kWp

Auf Kauf und Installation von PV-Anlage und Speicher – dauerhafte Regelung, senkt die Anschaffungskosten.

Einkommensteuerfrei bis 30 kWp

Erträge aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp) sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).

Zinsgünstige Kredite statt Zuschuss

KfW 270 (bundesweit, über die Hausbank) und L-Bank BW „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" (ab 5.000 €, für PV + Speicher + Wallbox). Direkte Landeszuschüsse gibt es in BW nicht.

Geplant ab 2027: EEG-Reform geplant

Das Kabinett hat den Entwurf am 29.07.2026 beschlossen: die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp soll durch Direktvermarktung ersetzt werden. Noch kein Gesetz – Bundestag/Bundesrat stehen aus, der Stand kann sich ändern.

Wer wartet, riskiert schlechtere Konditionen.

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich, und ab 2027 ist ein Wegfall der festen Vergütung für Anlagen unter 25 kWp geplant (Kabinettsentwurf, noch kein Gesetz). Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Konditionen für 20 Jahre.

Heute · seit 01.08.2026

7,70 / 12,22 ct

Feste Vergütung (≤ 10 kWp) – 20 Jahre garantiert.

ab ca. Februar 2027

rund −1 %

Nächste Degressionsstufe (voraussichtlich).

geplant ab 2027

Wegfall?

Feste Vergütung < 25 kWp soll entfallen – Kabinettsentwurf, noch kein Gesetz.

Häufige Fragen

PV-Förderung 2026 – kurz erklärt

Höhe Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 01.08.2026 in Betrieb gehen, gelten 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Quelle: Bundesnetzagentur). Für Anlagenteile über 10 kWp sinkt der Satz gestaffelt. Die nächste Degressionsstufe von rund 1 % greift voraussichtlich im Februar 2027.
Garantie Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr gesetzlich festgeschrieben (§ 25 EEG). Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich also die heutigen Konditionen über die volle Laufzeit – unabhängig von späteren Änderungen.
Degression Was hat sich bei der PV-Förderung zum 1. August 2026 geändert?
Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um rund 1 % (Degression nach § 49 EEG). Zum 01.08.2026 ist die nächste Stufe in Kraft getreten: 7,70 ct/kWh (Überschuss) bzw. 12,22 ct/kWh (Voll) für Anlagen bis 10 kWp. Wer schon vorher in Betrieb ging, sichert weiterhin den zu diesem Zeitpunkt geltenden, etwas höheren Satz für die vollen 20 Jahre.
EEG 2027 Stimmt es, dass die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft wird?
Das Kabinett hat den Referentenentwurf zum EEG 2027 am 29.07.2026 beschlossen – das ist aber erst ein Kabinettsbeschluss zum Entwurf, noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp durch eine Direktvermarktung zu ersetzen. Wichtig: Bereits in Betrieb genommene Anlagen genießen Bestandsschutz und behalten ihre Konditionen. Ob und wann das endgültig kommt, ist offen – wir beobachten das laufend.
Warum jetzt Warum lohnt sich die Inbetriebnahme noch 2026?
Aus zwei Gründen: Erstens sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich (nächste Stufe voraussichtlich Februar 2027). Zweitens sichern Sie sich mit der Inbetriebnahme 2026 die aktuellen, festen Konditionen für 20 Jahre – bevor die geplante EEG-2027-Reform überhaupt greifen kann. Ihre Anlage bleibt planbar, egal was der Gesetzgeber später entscheidet.
Mehrwertsteuer Gilt weiterhin 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen?
Ja. Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Das ist eine dauerhafte Regelung ohne Ablaufdatum und senkt Ihre Anschaffungskosten spürbar.
Steuer Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (max. 100 kWp gesamt) sind die Erträge einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) – sowohl die Einspeisevergütung als auch der selbst genutzte Strom. Eine Gewinnermittlung entfällt dann. Das ist keine Steuerberatung; Ihr Steuerberater klärt Details.
BW-Förderung Welche Förderung gibt es in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg zahlt aktuell keinen Landes-Direktzuschuss für PV oder Batteriespeicher (die früheren netzdienlichen Speicherprogramme sind ausgelaufen). Es gibt aber zinsgünstige Darlehen: das L-Bank-Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" für selbstnutzende Eigentümer in BW sowie den bundesweiten KfW-Kredit 270. Dazu kommt die EEG-Einspeisevergütung.
Speicher Gibt es noch Zuschüsse für Batteriespeicher?
Direkte Zuschüsse für Speicher gibt es in Baden-Württemberg derzeit nicht. Finanziert werden können Speicher aber über die zinsgünstigen Kredite (KfW 270, L-Bank) und profitieren vom Nullsteuersatz (0 % MwSt). Ein Speicher erhöht Ihren Eigenverbrauch – das ist meist der größere wirtschaftliche Hebel als die Einspeisung.
PV + Wärmepumpe Wird PV zusammen mit einer Wärmepumpe gefördert – und lohnt sich die Kombi?
Beides wird getrennt gefördert (Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung, PV über Einspeisevergütung und zinsgünstige Kredite), lässt sich aber ideal kombinieren: Ihr Solarstrom betreibt die Wärmepumpe und senkt die Heizkosten deutlich. Mehr zur neuen Heizungsförderung finden Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.
Voll vs. Überschuss Was ist bei Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung besser?
Bei Überschusseinspeisung nutzen Sie einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Rest ein – der selbst genutzte Strom spart teuren Netzstrom (oft 25–35 ct/kWh) und ist damit meist mehr wert als die Einspeisung. Volleinspeisung bringt zwar den höheren ct-Satz, lohnt sich aber vor allem, wenn Sie wenig eigenen Verbrauch haben. Was für Sie besser ist, hängt von Ihrem Stromverbrauch ab – wir rechnen es durch.
Anmeldung Muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?
Ja. Jede PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Versäumnis kann die Förderung gefährden. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung.

Amtliche Quellen: Bundesnetzagentur (Einspeisevergütung), KfW 270, L-Bank BW. Für Wärmepumpen-Förderung siehe unsere Seite zur KfW-Heizungsförderung.

Der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist Ihr Eigenverbrauch – und den steigern Sie mit Batteriespeicher, cleverem Laden von Wärmepumpe und E-Auto sowie intelligenter Steuerung samt dynamischen Stromtarifen. Wie das mit der SolarEdge-Home-Plattform funktioniert, zeigen wir unter Smart Energy.

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Was sich für Sie lohnt, hängt von Dach, Verbrauch und Ihren Zielen ab. Wir planen Anlage, Speicher und Förderung aus einer Hand – persönlich, unverbindlich, aus Remchingen für den Enzkreis und die Region Pforzheim/Karlsruhe.

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